Zielgruppe
Erstausbildung für Schulabgänger und Personen im 2. Bildungsweg.
Die Ausbildung ist nur in Vollzeit (40 Stunden/Woche, Montag – Freitag) möglich.
Die Auszubildenden sind während der Ausbildung kranken-, pensions- und unfallversichert.
Voraussetzungen für die Bewerbung
- entweder
mindestens positiv absolvierte 9. Schulstufe (Vorschule, wiederholte Klassen oder der
Pflichtschulabschluss gelten nicht als 9. Schulstufe; Nachweis: Zeugnis 9. Schulstufe
oder weitere positiv abgeschlossene Schulstufen)
oder
positiv abgeschlossene Lehre mit Abschlussprüfung (Nachweis: Lehrbrief)
- vollendetes 18. Lebensjahr am 1. Schultag
- die zur Erfüllung der Berufspflicht notwendige gesundheitliche Eignung
- Einwilligung, einen Verpflichtungsvertrag zu unterschreiben (Dauer der Verpflichtung
im Wiener Gesundheitsverbund: 2 Jahre)
Kosten und Aufwendungen
Die Kosten für die Ausbildung werden vom Wiener Gesundheitsverbund übernommen und dafür verpflichten Sie sich mindestens 2 Jahre beim Wiener Gesundheitsverbund als medizinische Fachassistentin bzw. medizinischer Fachassistent (einspartig oder mehrspartiger Einsatz) zu arbeiten.
Etwaige Nebenkosten (Immunitätsnachweis lt. ärztlichem Attest, Bücher, Sicherheitsschuhe, Teilnahme an verpflichtenden Exkursionen, etc.) sind von den Auszubildenden selbst zu tragen.
Fragen bezüglich Förderung richten Sie bitte direkt an die Förderstellen (z.B.: AMS, waff, etc.).
Für die Ausübung eines Medizinischen Assistenzberufes benötigt man grundlegendes Wissen in den spezifischen Fachbereichen.
– Zum Tätigkeitsbereich der Gipsassistenz gehören u. a. die Assistenz bei der Anlage von starren Wundverbänden sowie die Anlage einfacher Gipsverbände. Nach Verletzungen des Bewegungsapparates oder bei Fehlstellungen ist häufig ein starrer Verband notwendig. Zur fachgerechten Durchführung der Gipstechnik benötigt man eine genaue Kenntnis der Knochen, Blutgefäße und Nerven, um Druckstellen und Folgeschäden vermeiden zu können.
– Zum Tätigkeitsbereich der Operationsassistenz gehört u. a. die Assistenz bei der Lagerung der Patientinnen/Patienten auf dem Operationstisch. Um Lagerungsschäden zu vermeiden, ist eine genaue Kenntnis der anatomischen Strukturen notwendig. Technisches Verständnis und Kraft ist unter anderem für die Bereitstellung der technischen Geräte erforderlich.
– Zum Tätigkeitsbereich der Röntgenassistenz gehört u. a. das Anfertigen von standardisierten Röntgenaufnahmen. Diese werden im Zuge von Vorsorgeuntersuchungen, zur Diagnosestellung und zur Therapiekontrolle durchgeführt. Eine genaue Kenntnis der Anatomie, ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen und ein fundiertes Wissen im Strahlenschutz sind hierfür erforderlich.
Basismodul
Dauer
- 120 Stunden
Ausbildungsinhalte:
- Erste Hilfe und Verbandslehre
- Einführung in das Gesundheitswesen
- Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung
- Einführung in die allgemeine Hygiene
- Angewandte Ergonomie, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung
- Kommunikation und Teamarbeit
- Medizinische Terminologie und Dokumentation