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Desinfektionsasistent*innen sehen sich Instrument anDesinfektionsasistent*innen sehen sich Instrument an

Ausbildung zur Desinfektionsassistenz

Zielgruppe

Personen im 2. Bildungsweg.

Die Ausbildung ist nur in Vollzeit (40 Stunden/Woche, Montag – Freitag) möglich. Die Auszubildenden sind während der Ausbildung kranken-, pensions- und unfallversichert.

Die Ausbildung in der Desinfektionsassistenz umfasst mindestens 650 (praktische und theoretische) Stunden.

Für Angehörige von gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen kann das MAB-Basismodul (120 Stunden) entfallen. In diesem Fall verkürzt sich die Ausbildung um ca. einen Monat.

Voraussetzung für die Bewerbung

  • entweder
    • mindestens positiv absolvierte 9. Schulstufe (Vorschule, wiederholte Klassen gelten nicht als 9. Schulstufe) (Nachweis: Zeugnis 9. Schulstufe oder weitere positiv abgeschlossene Schulstufen)
      und
    • Nachweis einer mindestens 2-jährigen Berufstätigkeit (Nachweis: kostenloser Versicherungsdatenauszug der Sozialversicherung, Dienstzeugnis)

oder

    • positiv abgeschlossene Lehre mit Abschlussprüfung (Nachweis: Lehrbrief)
  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • die zur Erfüllung der Berufspflicht notwendige gesundheitliche Eignung
  • Einwilligung, einen Verpflichtungsvertrag zu unterschreiben (Dauer der Verpflichtung im Wiener Gesundheitsverbund: 1 Jahr)

Aufnahmebedingungen

  • entweder positiv absolvierte Schulstufe mit anschließender mindestens 2-jähriger nachgewiesener allgemeiner Berufserfahrung (Vorschule, wiederholte Klassen gelten nicht als 9. Schulstufe) (Nachweis z.B.: durch Auszug der Sozialversicherungsbeiträge)
  • oder positiv abgeschlossene Lehre
  • vollendetes Lebensjahr (Stichtag 1. Oktober)

Kosten und Aufwendungen

Die Kosten für die Ausbildung werden vom Wiener Gesundheitsverbund bzw. der nominierenden Dienststelle übernommen.

Etwaige Nebenkosten (Immunitätsnachweis lt. ärztlichem Attest, Bücher, Sicherheitsschuhe, Teilnahme an verpflichtenden Exkursionen, etc.) sind von den Auszubildenden selbst zu tragen.

Fragen bezüglich Förderung richten Sie bitte direkt an die Förderstellen (z.B.: AMS, waff, etc.).

Bewerbungsablauf

1. Bewerbung
2. EDV-gestützte Bewerber*innen-Testung
3. Bewerber*innen-Interview
4. Aufnahme

Basismodul

Dauer

  • 120 Stunden

Ausbildungsfächer

  • Erste Hilfe und Verbandslehre
  • Einführung in das Gesundheitswesen
  • Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung
  • Einführung in die allgemeine Hygiene
  • Angewandte Ergonomie, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung
  • Kommunikation und Teamarbeit
  • Medizinische Terminologie und Dokumentation

Die Desinfektionsassistenz umfasst die Reduktion und Beseitigung von Mikroorganismen und parasitären makroskopischen Organismen nach ärztlicher Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht.

Der Tätigkeitsbereich der Desinfektionsassistenz umfasst insbesondere:

  1. die Übernahme von kontaminiertem Instrumentarium sowie die Vorbereitung und Durchführung der weiteren manuellen und maschinellen Reinigung.
  2. die Durchführung von Sicht- und Funktionskontrollen am gereinigten Instrumentarium,
  3. die Vorbereitung des gereinigten Instrumentariums für und die Durchführung der Desinfektion und Sterilisation mittels Dampfsterilisatoren,
  4. das Reinigen, Warten und Vorbereiten der im Rahmen der Desinfektion, Sterilisation und Entwesung eingesetzten Geräte sowie die Beseitigung einfacher Ablaufstörungen,
  5. die Überwachung, Kontrolle und Dokumentation des Desinfektions- und Sterilisationsprozesses,
  6. die Lagerung des Sterilguts und Kontrolle des Haltbarkeitsdatums sowie die Aufbereitung und Entsorgung von Ver- und Gebrauchsgütern,
  7. die Durchführung der Desinfektion von Medizinprodukten sowie der Flächendesinfektion,
  8. die Reduktion und Beseitigung (Entwesung, Entlausung) parasitärer makroskopischer Organismen von Menschen, Objekten und Räumen mittels chemischer Substanzen und
  9. die Einhaltung der Sicherheits- und Qualitätsstandards im Rahmen der Desinfektion, Sterilisation und Entwesung.

Die Ausbildung in der Desinfektionsassistenz umfasst mindestens 530 (praktische und theoretische) Stunden.