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MTDG-Ausbildung Personen mit RöntgengerätMTDG-Ausbildung Personen mit Röntgengerät

Medizinische Fachassistenz

Zielgruppe

Erstausbildung für Schulabgänger und Personen im 2. Bildungsweg.

Die Ausbildung ist nur in Vollzeit (40 Stunden/Woche, Montag – Freitag) möglich.
Die Auszubildenden sind während der Ausbildung kranken-, pensions- und unfallversichert.

Voraussetzungen für die Bewerbung

  • entweder
    mindestens positiv absolvierte 9. Schulstufe (Vorschule, wiederholte Klassen oder der
    Pflichtschulabschluss gelten nicht als 9. Schulstufe) (Nachweis: Zeugnis 9. Schulstufe
    oder weitere positiv abgeschlossene Schulstufen)
    oder
    positiv abgeschlossene Lehre mit Abschlussprüfung (Nachweis: Lehrbrief)
  • vollendetes 18. Lebensjahr am 1. Schultag
  • die zur Erfüllung der Berufspflicht notwendige gesundheitliche Eignung
  • Einwilligung, einen Verpflichtungsvertrag zu unterschreiben (Dauer der Verpflichtung
    im Wiener Gesundheitsverbund: 2 Jahre)

Kosten und Aufwendungen

Die Kosten für die Ausbildung werden vom Wiener Gesundheitsverbund übernommen und dafür verpflichten Sie sich mindestens 2 Jahre beim Wiener Gesundheitsverbund als medizinische Fachassistentin bzw. medizinischer Fachassistent (einspartig oder mehrspartiger Einsatz) zu arbeiten.

Etwaige Nebenkosten (Immunitätsnachweis lt. ärztlichem Attest, Bücher, Sicherheitsschuhe, Teilnahme an verpflichtenden Exkursionen, etc.) sind von den Auszubildenden selbst zu tragen.

Fragen bezüglich Förderung richten Sie bitte direkt an die Förderstellen (z.B.: AMS, waff, etc.).

Für die Ausübung eines Medizinischen Assistenzberufes benötigt man grundlegendes Wissen in den spezifischen Fachbereichen.

–     Zum Tätigkeitsbereich der Gipsassistenz gehören u. a. die Assistenz bei der Anlage von starren Wundverbänden sowie die Anlage einfacher Gipsverbände. Nach Verletzungen des Bewegungsapparates oder bei Fehlstellungen ist häufig ein starrer Verband notwendig. Zur fachgerechten Durchführung der Gipstechnik benötigt man eine genaue Kenntnis der Knochen, Blutgefäße und Nerven, um Druckstellen und Folgeschäden vermeiden zu können.

–     Zum Tätigkeitsbereich der Operationsassistenz gehört u. a. die Assistenz bei der Lagerung der Patientinnen/Patienten auf dem Operationstisch. Um Lagerungsschäden zu vermeiden, ist eine genaue Kenntnis der anatomischen Strukturen notwendig. Technisches Verständnis und Kraft ist unter anderem für die Bereitstellung der technischen Geräte erforderlich.

–     Zum Tätigkeitsbereich der Röntgenassistenz gehört u. a. das Anfertigen von standardisierten Röntgenaufnahmen. Diese werden im Zuge von Vorsorgeuntersuchungen, zur Diagnosestellung und zur Therapiekontrolle durchgeführt. Eine genaue Kenntnis der Anatomie, ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen und ein fundiertes Wissen im Strahlenschutz sind hierfür erforderlich.

Basismodul

Dauer

  • 120 Stunden

Ausbildungsinhalte:

  • Erste Hilfe und Verbandslehre
  • Einführung in das Gesundheitswesen
  • Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung
  • Einführung in die allgemeine Hygiene
  • Angewandte Ergonomie, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung
  • Kommunikation und Teamarbeit
  • Medizinische Terminologie und Dokumentation

Fachmodule

Gipsassistenz

Die Gipsassistenz umfasst die Assistenz beim Anlegen ruhigstellender und starrer Wundverbände, insbesondere von Gips-, Kunstharz- und thermoplastischen Verbänden, sowie das Anwenden von einfachen Gipstechniken aus therapeutischen Gründen nach ärztlicher Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht.

Der Tätigkeitsbereich der Gipsassistenz umfasst insbesondere

  1. die Assistenz beim Anlegen von Gips-, Kunstharz- und thermoplastischen Verbänden im Rahmen der Erstversorgung und Nachbehandlung von Frakturen sowie Muskel- und Bänderverletzungen,
  2. die Assistenz bei Repositionen und anschließender Ruhigstellung,
  3. das Anwenden einfacher Gipstechniken, insbesondere bei stabilen Frakturen in achsengerechter Stellung sowie Muskel- und Bandverletzungen,
  4. die Korrektur von in der Stabilität beeinträchtigten starren Verbänden,
  5. die Abnahme starrer Verbände,
  6. die Auf- und Nachbereitung des Behandlungs- bzw. Gipsraums und
  7. das Organisieren und Verwalten der erforderlichen Materialien.

Die Ausbildung in der Gipsassistenz umfasst mindestens 530 (praktische und theoretische) Stunden.

Operationsassistenz

Die Operationsassistenz umfasst die Assistenz bei der Durchführung operativer Eingriffe nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht. Nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung kann

  1. die Aufsicht durch eine*einen Angehörige*n des gehobenen Dienstes für Gesundheits-und Krankenpflege erfolgen oder
  2. die*der Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege die angeordnete Tätigkeit im Einzelfall an Angehörige der Operationsassistenz weiterdelegieren und die Aufsicht über deren Durchführung wahrnehmen.

Der Tätigkeitsbereich der Operationsassistenz umfasst insbesondere

  1. die Annahme, Identifikation und Vorbereitung der zu operierenden Patient*innen einschließlich des An- und Abtransports
  2. die Vorbereitung des Operationsraums hinsichtlich der erforderlichen unsterilen Geräte und Lagerungsbehelfe, einschließlich deren Überprüfung auf Funktionstüchtigkeit, sowie deren Wartung,
  3. die Assistenz bei der Lagerung der Patient*innen,
  4. die perioperative Bedienung der unsterilen Geräte,
  5. die Assistenz bei der Sterilisation der Geräte und Instrumente,
  6. die Aufbereitung und Funktionskontrolle der unsterilen Geräte und
  7. die Assistenz bei der Umsetzung der Hygienerichtlinien hinsichtlich des Operationsraums, der Geräte und der Instrumente.

Die Ausbildung in der Operationsassistenz umfasst mindestens 980 (praktische und theoretische) Stunden.

Röntgenassistenz

Die Röntgenassistenz umfasst die Durchführung von einfachen standardisierten Röntgenaufnahmen sowie die Assistenz bei radiologischen Untersuchungen nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht. Nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung kann

  1. die Aufsicht durch eine*einen Radiologietechnolog*in erfolgen oder
  2. die*der Radiologietechnolog*in die angeordnete Tätigkeit im Einzelfall an Angehörige der Röntgenassistenz weiterdelegieren und die Aufsicht über deren Durchführung wahrnehmen.

Der Tätigkeitsbereich der Röntgenassistenz umfasst

  1. die Durchführung von standardisierten Thoraxröntgen,
  2. die Durchführung von standardisierten Röntgenuntersuchungen des Skelettsystems,
  3. die Durchführung von standardisierten Knochendichtemessungen,
  4. die Durchführung von standardisierten Mammographien,
  5. die Vornahme einfacher standardisierter Tätigkeiten bei Schnittbilduntersuchungen mittels Computertomographie im Rahmen der Assistenz bei radiologischen Untersuchungen,
  6. die Vornahme einfacher standardisierter Tätigkeiten bei Schnittbilduntersuchungen mittels Magnetresonanztomographie im Rahmen der Assistenz bei radiologischen Untersuchungen,
  7. die Assistenz bei Röntgenuntersuchungen des Respirations-, Gastrointestinal- und des Urogenital-Traktes,
  8. die Transferierung und die Assistenz bei der Lagerung von Patientinnen/Patienten bei Röntgenuntersuchungen und radiologischen Untersuchungen,
  9. die Auf- und Nachbereitung der Geräte und Untersuchungsräume und
  10. das Organisieren, Verwalten und Zureichen der erforderlichen Materialien.

Die Ausbildung in der Röntgenassistenz umfasst mindestens 1.180 (praktische und theoretische Stunden).

Fachbereichsmodul

Das Modul Fachbereichsarbeit umfasst mindestens 200 Stunden. Im Rahmen dieses Moduls

  • sind Arbeitstechniken für die Erstellung von Fachbereichsarbeiten zu vermitteln,
  • sind die Schüler*innen bei der Erarbeitung der Fachbereichsarbeit anzuleiten und zu betreuen,
  • sind die Schüler*innen auf die kommissionelle Diplomprüfung vorzubereiten und
  • ist eine kommissionelle Diplomprüfung durchzuführen.

Bewerbungsablauf

1. Bewerbung
2. EDV-gestützte Bewerber*innen-Testung
3. Bewerber*innen-Interview
4. Aufnahme