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Drei Personen in OP-Kleidung üben an einer PuppeDrei Personen in OP-Kleidung üben an einer PuppeMTDG-Ausbildung Person beim Röntgen

Modul-Kombination Operationsassistenz und Röntgenassistenz

Zielgruppe

Personen im 2. Bildungsweg.

Die Ausbildung ist nur in Vollzeit (40 Stunden/Woche, Montag – Freitag) möglich.
Die Auszubildenden sind während der Ausbildung kranken-, pensions- und unfallversichert.

Voraussetzungen für die Bewerbung

  • entweder
    mindestens positiv absolvierte 9. Schulstufe (Vorschule, wiederholte Klassen oder der
    Pflichtschulabschluss gelten nicht als 9. Schulstufe; Nachweis: Zeugnis 9. Schulstufe
    oder weitere positiv abgeschlossene Schulstufen) und Nachweis einer mindestens 2-jährigen Berufstätigkeit
    oder
    positiv abgeschlossene Pflichtschulabschlussprüfung und Nachweis einer mindestens 2-jährigen Berufstätigkeit
    oder
    positiv abgeschlossene Lehre mit Abschlussprüfung (Nachweis: Lehrbrief)
  • Mindestalter 18. Jahre am 1. Schultag
  • die zur Erfüllung der Berufspflicht notwendige gesundheitliche Eignung inklusive aller notwendigen Impfungen und Vertrauenswürdigkeit
  • Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens B2)
  • Einwilligung, einen Verpflichtungsvertrag zu unterschreiben (Dauer der Verpflichtung im Wiener Gesundheitsverbund: 2 Jahre)

Kosten und Aufwendungen

Die Kosten für die Ausbildung werden vom Wiener Gesundheitsverbund übernommen und dafür verpflichten Sie sich mindestens 2 Jahre beim Wiener Gesundheitsverbund als Operationsassistent*in oder Röntgenassistent*in (einspartig oder zweispartiger Einsatz) zu arbeiten.

Etwaige Nebenkosten (Immunitätsnachweis laut ärztlichem Attest, Bücher, Sicherheitsschuhe, Teilnahme an verpflichtenden Exkursionen, etc.) sind von den Auszubildenden selbst zu tragen.

Fragen bezüglich Förderung richten Sie bitte direkt an die Förderstellen (zum Beispiel AMS oder waff).

Tätigkeiten

Zum Tätigkeitsbereich der Operationsassistenz gehört unter anderem die Assistenz bei der Lagerung der Patient*innen auf dem Operationstisch. Um Lagerungsschäden zu vermeiden, ist eine genaue Kenntnis der anatomischen Strukturen notwendig. Technisches Verständnis und Kraft ist unter anderem für die Bereitstellung der technischen Geräte erforderlich.

Zum Tätigkeitsbereich der Röntgenassistenz gehört unter anderem das Anfertigen von standardisierten Röntgenaufnahmen. Diese werden im Zuge von Vorsorge-Untersuchungen, zur Diagnose-Stellung und zur Therapie-Kontrolle durchgeführt. Eine genaue Kenntnis der Anatomie, ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen und ein fundiertes Wissen im Strahlenschutz sind hierfür erforderlich.

Basismodul

Dauer

  • 120 Stunden

Ausbildungsinhalte:

  • Erste Hilfe und Verbandslehre
  • Einführung in das Gesundheitswesen
  • Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung
  • Einführung in die allgemeine Hygiene
  • Angewandte Ergonomie, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung
  • Kommunikation und Teamarbeit
  • Medizinische Terminologie und Dokumentation

Fachmodule

Operationsassistenz

Die Operationsassistenz umfasst die Assistenz bei der Durchführung operativer Eingriffe nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht. Nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung kann

  1. die Aufsicht durch eine*einen Angehörige*n des gehobenen Dienstes für Gesundheits-und Krankenpflege erfolgen oder
  2. die*der Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege die angeordnete Tätigkeit im Einzelfall an Angehörige der Operationsassistenz weiterdelegieren und die Aufsicht über deren Durchführung wahrnehmen.

Der Tätigkeitsbereich der Operationsassistenz umfasst insbesondere

  1. die Annahme, Identifikation und Vorbereitung der zu operierenden Patient*innen einschließlich des An- und Abtransports
  2. die Vorbereitung des Operationsraums hinsichtlich der erforderlichen unsterilen Geräte und Lagerungsbehelfe, einschließlich deren Überprüfung auf Funktionstüchtigkeit, sowie deren Wartung,
  3. die Assistenz bei der Lagerung der Patient*innen,
  4. die perioperative Bedienung der unsterilen Geräte,
  5. die Assistenz bei der Sterilisation der Geräte und Instrumente,
  6. die Aufbereitung und Funktionskontrolle der unsterilen Geräte und
  7. die Assistenz bei der Umsetzung der Hygienerichtlinien hinsichtlich des Operationsraums, der Geräte und der Instrumente.

Die Ausbildung in der Operationsassistenz umfasst mindestens 980 (praktische und theoretische) Stunden.

Röntgenassistenz

Die Röntgenassistenz umfasst die Durchführung von einfachen standardisierten Röntgenaufnahmen sowie die Assistenz bei radiologischen Untersuchungen nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht. Nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung kann

  1. die Aufsicht durch eine*einen Radiologietechnolog*in erfolgen oder
  2. die*der Radiologietechnolog*in die angeordnete Tätigkeit im Einzelfall an Angehörige der Röntgenassistenz weiterdelegieren und die Aufsicht über deren Durchführung wahrnehmen.

Der Tätigkeitsbereich der Röntgenassistenz umfasst

  1. die Durchführung von standardisierten Thoraxröntgen,
  2. die Durchführung von standardisierten Röntgenuntersuchungen des Skelettsystems,
  3. die Durchführung von standardisierten Knochendichtemessungen,
  4. die Durchführung von standardisierten Mammographien,
  5. die Vornahme einfacher standardisierter Tätigkeiten bei Schnittbilduntersuchungen mittels Computertomographie im Rahmen der Assistenz bei radiologischen Untersuchungen,
  6. die Vornahme einfacher standardisierter Tätigkeiten bei Schnittbilduntersuchungen mittels Magnetresonanztomographie im Rahmen der Assistenz bei radiologischen Untersuchungen,
  7. die Assistenz bei Röntgenuntersuchungen des Respirations-, Gastrointestinal- und des Urogenital-Traktes,
  8. die Transferierung und die Assistenz bei der Lagerung von Patient*innen bei Röntgenuntersuchungen und radiologischen Untersuchungen,
  9. die Auf- und Nachbereitung der Geräte und Untersuchungsräume und
  10. das Organisieren, Verwalten und Zureichen der erforderlichen Materialien.

Die Ausbildung in der Röntgenassistenz umfasst mindestens 1.180 (praktische und theoretische Stunden).

Bewerbungsablauf

1. Bewerbung
2. EDV-gestützte Bewerber*innen-Testung
3. Bewerber*innen-Interview
4. Aufnahme