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Ausbildung zur Röntgenassistenz

Zielgruppe

Die Ausbildung ist nur für Operationsassistent*innen (Ausbildung zur Operationsassistenz lt. MAB-Gesetz absolviert; ab 2013), die in einem aktiven Dienstverhältnis stehen.

Die Ausbildung ist nur in Vollzeit (40 Stunden/Woche, Montag – Freitag) möglich.

Die Ausbildung in der Röntgenassistenz umfasst mindestens 1.300  (praktische und theoretische) Stunden.

Für Angehörige von gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen kann das MAB-Basismodul (120 Stunden) entfallen. In diesem Fall verkürzt sich die Ausbildung um ca. einen Monat.

Aufnahmebedingungen

  • die Ausbildung zur Operationsassistenz wurde lt. MAB-Gesetz absolviert
  • die zur Erfüllung der Berufspflicht notwendige gesundheitliche Eignung
  • Nachweis der Unbescholtenheit (polizeiliches Führungszeugnis)

Kosten und Aufwendungen

Die Kosten für die Ausbildung werden vom Wiener Gesundheitsverbund bzw. der nominierenden Dienststelle übernommen.

Etwaige Nebenkosten (Immunitätsnachweis lt. ärztlichem Attest, Bücher, Sicherheitsschuhe, Teilnahme an verpflichtenden Exkursionen, etc.) sind von den Auszubildenden selbst zu tragen.

Fragen bezüglich Förderung richten Sie bitte direkt an die Förderstellen (z.B.: AMS, waff, etc.).

Bewerbungsablauf

1. Bewerbung
2. EDV-gestützte Bewerber*innen-Testung
3. Bewerber*innen-Interview
4. Aufnahme

Basismodul

Dauer

  • 120 Stunden

Ausbildungsfächer

  • Erste Hilfe und Verbandslehre
  • Einführung in das Gesundheitswesen
  • Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung
  • Einführung in die allgemeine Hygiene
  • Angewandte Ergonomie, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung
  • Kommunikation und Teamarbeit
  • Medizinische Terminologie und Dokumentation

Fachmodul – Röntgenassistenz

Die Röntgenassistenz umfasst die Durchführung von einfachen standardisierten Röntgenaufnahmen sowie die Assistenz bei radiologischen Untersuchungen nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht. Nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung kann

  1. die Aufsicht durch eine*n Radiologietechnolog*in erfolgen oder
  2. die*der Radiologietechnolog*in die angeordnete Tätigkeit im Einzelfall an Angehörige der Röntgenassistenz weiterdelegieren und die Aufsicht über deren Durchführung wahrnehmen.

Der Tätigkeitsbereich der Röntgenassistenz umfasst

  1. die Durchführung von standardisierten Thoraxröntgen,
  2. die Durchführung von standardisierten Röntgenuntersuchungen des Skelettsystems,
  3. die Durchführung von standardisierten Knochendichtemessungen,
  4. die Durchführung von standardisierten Mammographien,
  5. die Vornahme einfacher standardisierter Tätigkeiten bei Schnittbilduntersuchungen mittels Computertomographie im Rahmen der Assistenz bei radiologischen Untersuchungen,
  6. die Vornahme einfacher standardisierter Tätigkeiten bei Schnittbilduntersuchungen mittels Magnetresonanztomographie im Rahmen der Assistenz bei radiologischen Untersuchungen,
  7. die Assistenz bei Röntgenuntersuchungen des Respirations-, Gastrointestinal- und des Urogenital-Traktes,
  8. die Transferierung und die Assistenz bei der Lagerung von Patientinnen/Patienten bei Röntgenuntersuchungen und radiologischen Untersuchungen,
  9. die Auf- und Nachbereitung der Geräte und Untersuchungsräume und
  10. das Organisieren, Verwalten und Zureichen der erforderlichen Materialien.

Die Ausbildung in der Röntgenassistenz umfasst mindestens 1.180 (praktische und theoretische) Stunden.